Wenn Auskünfte nur unter Druck gewährt werden
Sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte, die von anderen Erben keine oder falsche Auskünfte erhalten, haben die Wahl: Sie können entweder auf den Anspruch verzichten oder die Auskünfte gerichtlich erzwingen. Für den gerichtlichen Weg steht ein ganzes Arsenal juristischer Instrumente zur Verfügung. Eines davon ist die Auskunftsklage – erfahren Sie hier, was Sie damit erreichen können.
Sind Sie pflichtteilsberechtigt? Und ärgern Sie sich darüber, dass Ihnen die Erben keine Auskünfte erteilen oder Sie mit falschen Informationen abspeisen?
Es gibt eine gute Nachricht für Sie und alle anderen, die bisher nicht die gewünschten Auskünfte erhalten haben. Unsere Anwälte, allesamt Experten mit vielen Jahren erfolgreicher Tätigkeit in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, können diese Auskünfte für Sie erstreiten. Dort, wo Sie bisher nicht weitergekommen sind, fängt die anwaltliche Arbeit erst an. Doch zuvor muss entschieden werden, welche Schritte zu den besten Ergebnissen führen. Nicht immer muss sofort das gesamte Pulver verschossen werden, manchmal reichen die ersten Schritte einer Stufenklage aus, um ein Verfahren im Sinne der Mandanten abzuschließen.
Schon ein kleiner Perspektivwechsel zeigt deutlich, was eine Auskunftsklage bewirken kann: Wer als Beklagter weiß, dass die Auskunftsklage nur der erste Schritt eines mehrstufigen Verfahrens ist, das am Ende zu seinen Ungunsten ausfallen wird, zahlt oft das Geforderte, ohne dass weitere Runden vor Gericht gedreht werden müssen. Diesen Umstand sollten Sie ausnutzen.
Sollten Sie mit Ihren eigenen Versuchen, Auskünfte zu erhalten, bislang erfolglos geblieben sein, ist es an der Zeit, einen Anwalt einzuschalten, der die Hinhaltetaktik der Gegenseite erkennen und unterbinden kann. Am weitesten verbreitet ist es, Auskünfte nur nach und nach herauszugeben, immer in der Hoffnung, dass das Interesse des Fragenden erlahmt oder gar die Verjährungsfrist abläuft. Diese Fälle sind besonders tragisch, denn hier wird die enge persönliche Bindung ausgenutzt, die oft unter Erben und Pflichtteilsberechtigten besteht. Fallen Sie nicht auf dieses Verhalten herein. Sie werden sich ein Leben lang ärgern, und Ihren Anspruch werden Sie so auch nicht durchsetzen.
Gerade als Pflichtteilsberechtigter läuft Ihnen auch die Zeit davon, denn bei einer nicht geltend gemachten Forderung droht schnell eine Verjährung. In diesem Falle wäre Ihr Anspruch vollständig erloschen und das für immer. Mit einer zügig eingeleiteten Auskunftsklage erreichen Sie gleich zwei Ziele: Zum einen bewirken Sie eine sogenannte Hemmung der Verjährungsfrist, d.h. Sie halten den Ablauf der Verjährungsfrist vorübergehend an, und zum anderen erhalten Sie durch Ihren Anwalt zusätzlich noch die Auskünfte, die Ihnen selbst verwehrt wurden.
Das strategisch richtige Vorgehen zur Durchsetzung des Pflichtteils in der richtigen Höhe ist jedoch kein Standardprogramm. Die einzelnen Schritte müssen detailliert besprochen werden und sinnvoll eingesetzt sein, damit Sie weder Geld noch Zeit zu verlieren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Chancen, aber auch die Risiken mit unseren Experten besprechen.
Übrigens können falsche Auskünfte auch zu Haftstrafen führen und sind daher keine gute Idee. Sie sehen, ein Anwalt kann mehr erreichen als Sie es können.
Nutzen Sie hierzu bitte auch eines unserer Beratungspakete. So empfehlen wir Ihnen zunächst einmal ein kostenfreies Orientierungsgespräch, damit Sie von Anfang an das Richtige tun.
Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch anmelden und was Sie tun sollten, wenn die Erben Probleme machen.
Wir besprechen mit Ihnen die richtige Strategie zur Durchsetzung Ihres Anspruches und zeigen angemessene Lösungswege auf.
Wie hoch ist Ihr Anspruch wirklich? Haben Sie etwas übersehen? Wir finden es heraus.
Auskunftsklagen sind keine umfänglichen Leistungsklagen und daher deutlich billiger. So werden diese Verfahren in der Regel mit einem Streitwert angesetzt, der lediglich zwischen 10 und 30 Prozent vom Wert einer Leistungsklage entspricht.
Hinzu kommt, dass diese Verfahren bei den Gerichten schneller angesetzt werden und keine mehrjährige Wartezeit erfordern, bis es einen Beschluss gibt, wie das beispielsweise an Landgerichten der Fall ist.
Unser Tipp: Um Zeit und Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen eine Stufenklage, also zusätzlich zur Auskunftsklage bereits eine anschließende Leistungsklage zu beantragen. Beide Klageverfahren zusammen genommen führen zu geringeren Gerichtskosten als beide Verfahren getrennt. Wenn die Anwälte bereits zu Beginn des Verfahrens so viel Druck aufbauen, dass nach der Auskunftsklage die anschließende Leistungsklage nicht mehr notwendig ist, weil Sie bekommen haben, was Sie wollten, können Sie den Antrag wieder zurücknehmen. In diesem Falle werden die Gerichtskosten deutlich reduziert. Aus Erfahrung wissen wir, dass das ein weiteres starkes Signal an die Erben ist, das zeigt, dass Sie es ernst meinen mit der Durchsetzung.
Da wir wissen, dass viele nicht unbedingt Geld für einen Gerichtsprozess eingeplant haben, wollen wir Sie an dieser Stelle auch auf die Möglichkeiten hinweisen, die eine Prozessfinanzierung bietet. Mit dieser Hilfe können Sie Ihr Recht auch dann durchsetzen, wenn das Geld knapp sein sollte. Was das genau ist und welche Vorteile die Prozessfinanzierung bietet, erfahren Sie hier.
Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und entsetzt darüber sind, wie Sie mit Ihrem Ansinnen nach Auskunft behandelt werden, sollten Sie zügig die Weichen stellen, um von den Erben überhaupt ernstgenommen zu werden. Hierbei können wir Ihnen helfen.
Wenn Sie hingegen bereits seit geraumer Zeit mit einem Anwalt zusammenarbeiten und noch immer nicht weitergekommen sind, sollten Sie sich fragen, was der Anwalt bisher überhaupt unternommen hat. Dass man mit einem anwaltlichen Schreiben an die Gegenseite anfängt, ist klar, doch es passiert ziemlich selten, dass man damit schon ans Ziel gelangt. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen weitere Schritte zeitnah erfolgen. Sind diese Schritte bislang nicht erfolgt, ist das ein klares Zeichen, dass dem Anwalt Ihr Anliegen nicht ganz so wichtig ist oder er oder sie sich mit dieser Materie nicht ganz so gut auskennt.
Wenn Sie unsicher sind, welche Schritte Sie als Nächstes unternehmen sollten oder wenn Sie bislang nicht weitergekommen sind, können Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch in Anspruch nehmen.
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Orientierungsgespräch mit einem Nachlass-Experten (kostenfrei, Dauer: ca. 15 Minuten)
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