Ehepartner oder nahe Verwandte komplett zu enterben, ist nur in den seltensten Fällen möglich: Das Gesetz sichert ihnen einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil zu. Auch für die Inanspruchnahme, den Verzicht und den Ausschluss vom Pflichtteil gibt es festgelegte Regeln und Fristen.
Wer einen Familienangehörigen von der durch das Gesetz festgelegten Erbfolge ausschließen will, kann dies per Testament anordnen. Dabei sollte man nicht vergessen, dass manche Personen aus der engeren Verwandtschaft Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
Pflichtteilsberechtigte genießen umfassende Rechte für die Durchsetzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Pflichtteil. Erben tun gut daran, sich gegenüber Pflichtteilsberechtigten kooperativ zu zeigen.
Pflichtteilsberechtigte sind oft gezwungen, ihren Pflichtteil gegen gewisse Widerstände einzufordern. Ob man dafür einen Anwalt hinzuziehen sollte oder dies im Alleingang tun kann, erfahren Sie hier.
Es gibt Situationen, in denen man unter keinen Umständen will, dass eine bestimmte Person etwas vom Erbe erhält. Doch was macht man, wenn dieser Person ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht?
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