Manchmal kann es durchaus empfehlenswert sein, ein Erbe auszuschlagen. Die Gründe dafür können vielfältig sein; zwei der wichtigsten Gründe haben – wenig überraschend – mit Geld zu tun.
Wer einen Familienangehörigen von der durch das Gesetz festgelegten Erbfolge ausschließen will, kann dies per Testament anordnen. Dabei sollte man nicht vergessen, dass manche Personen aus der engeren Verwandtschaft Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
Erben ist nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden: Oft sind Erbende mit einer Reihe von Nachlassverbindlichkeiten konfrontiert, die ganz oder teilweise vom geerbten Vermögen abgezogen werden können.
Wenn Erben verschuldet sind, kann geerbtes Vermögen ganz schnell weg sein. Doch es gibt wirksame Schutzmaßnahmen dagegen – zumindest wenn früh genug gehandelt wird.
Eine Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man Wohnung oder Haus sofort an andere weitergibt: Wer eine Nießbrauchsregelung trifft, sichert sich die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin zu nutzen.
Gibt es keine Nachlassregelung, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt genau, welche Angehörigen erben und wie hoch deren Erbquote ist. Wer sein Vermögen anders verteilen will, sollte also ein Testament machen oder einen Erbvertrag abschließen.
Nach einem Erbfall findet man sich plötzlich in einer Erbengemeinschaft wieder – eine alltägliche Situation in Deutschland, die es ganz schön in sich haben kann.
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