Das Testament ist die wohl bekannteste Form der Nachlassregelung. Allerdings gibt es auch hier ganz unterschiedliche Kategorien und Optionen.
Die wohl bekannteste Form der Nachlassregelung ist das Testament. Leider existieren hier zahlreiche Mythen und Irrtümer, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Testament ungültig ist.
Wer ein Testament macht, regelt vorsorglich, an wen der Nachlass nach dem eigenen Tod gehen soll. Das nützt aber nur wenig, wenn bei der Aufbewahrung des Testaments Fehler passieren.
Für die Nachlassregelung steht ein weites Spektrum an Möglichkeiten und Instrumenten bereit, doch was im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt stark von der jeweiligen Vermögens- und Familiensituation ab.
Wer erbt, kann trotz der erfreulichen Aussicht auf einen Vermögenszuwachs schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn die Erbschaftssteuer ist oft nicht unbeträchtlich und nicht immer wird einem Zahlungsaufschub gewährt.
Ehepartner oder nahe Verwandte komplett zu enterben, ist nur in den seltensten Fällen möglich: Das Gesetz sichert ihnen einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil zu. Auch für die Inanspruchnahme, den Verzicht und den Ausschluss vom Pflichtteil gibt es festgelegte Regeln und Fristen.
Manchmal kann es durchaus empfehlenswert sein, ein Erbe auszuschlagen. Die Gründe dafür können vielfältig sein; zwei der wichtigsten Gründe haben – wenig überraschend – mit Geld zu tun.
Prinzipiell lässt sich jedes Testament abändern oder zurücknehmen, wenn sich die Umstände oder die eigenen Wünsche geändert haben. Bei manchen Testamentarten ist dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wer einen Familienangehörigen von der durch das Gesetz festgelegten Erbfolge ausschließen will, kann dies per Testament anordnen. Dabei sollte man nicht vergessen, dass manche Personen aus der engeren Verwandtschaft Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
Erben ist nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden: Oft sind Erbende mit einer Reihe von Nachlassverbindlichkeiten konfrontiert, die ganz oder teilweise vom geerbten Vermögen abgezogen werden können.
Testament und Erbvertrag sind unterschiedliche Instrumente der Nachlassregelung, die man abhängig von der eigenen Situation und Zielsetzung einsetzen sollte.
Immobilien, Wertgegenstände und Geld werden nicht immer als Erbe weitergegeben, sondern oft auch als Vermächtnis. Personen, die ein Vermächtnis erhalten, haben nicht die Rechte und Pflichten von Erben, aber auch für Vermächtnisse gelten bestimmte Regeln und Fristen.
Mit der Festlegung einer Vor- und Nacherbschaft beschränkt man die Verfügungsgewalt der zunächst Erbenden im Interesse späterer Erben. Allerdings hat diese oft aus Fürsorge heraus getroffene Regelung auch ihre Tücken.
Die Vor- und Nacherbenregelung wird oft als Instrument zur Sicherung des Erbes für spätere Generationen eingesetzt. Eine Kompromisslösung ist die sogenannte befreite Vorerbschaft.
Zur Absicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners stehen verschiedene erbrechtliche Instrumente zur Verfügung. Über deren Vor- und Nachteile sollte man sich allerdings im Klaren sein, bevor man eine Wahl trifft.
Pflichtteilsberechtigte genießen umfassende Rechte für die Durchsetzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Pflichtteil. Erben tun gut daran, sich gegenüber Pflichtteilsberechtigten kooperativ zu zeigen.
Wenn Erben verschuldet sind, kann geerbtes Vermögen ganz schnell weg sein. Doch es gibt wirksame Schutzmaßnahmen dagegen – zumindest wenn früh genug gehandelt wird.
Gerade wer sichergehen will, dass ihm nahestehende Menschen nach dem eigenen Tod abgesichert sind oder dass der Familienfrieden gewahrt bleibt, sollte frühzeitig über eine sinnvolle Nachlassregelung nachdenken.
Eine Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man Wohnung oder Haus sofort an andere weitergibt: Wer eine Nießbrauchsregelung trifft, sichert sich die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin zu nutzen.
Gibt es keine Nachlassregelung, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt genau, welche Angehörigen erben und wie hoch deren Erbquote ist. Wer sein Vermögen anders verteilen will, sollte also ein Testament machen oder einen Erbvertrag abschließen.
Wer von Eltern oder Verwandten Vermögen erbt oder zu Lebzeiten übertragen bekommt, muss Schenkungs- oder Erbschaftssteuer bezahlen.
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Was ist ein Berliner Testament und wie kann man das Berliner Testament richtig ändern? Hier zeigen wir Ihnen Möglichkeiten und Grenzen dieses beliebten Nachlassregelungsinstruments
Immobilieneigentum ist in deutschen Familien die häufigste Absicherungsform. Die damit verbundenen hohen Vermögenswerte übersteigen in vielen Fällen die steuerlichen Freibeträge der späteren Erben, so dass eine Erbschaftssteuer anfällt.
Pflichtteilsberechtigte sind oft gezwungen, ihren Pflichtteil gegen gewisse Widerstände einzufordern. Ob man dafür einen Anwalt hinzuziehen sollte oder dies im Alleingang tun kann, erfahren Sie hier.
Immobilieneigentümer sollten nicht zu lange mit der Übertragung des Eigenheims auf die Kinder warten.
Wer nahe Angehörige enterben und deren Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil so weit wie möglich reduzieren möchte, sieht häufig eine Lösung in einer Schenkung mit Nießbrauch in Verbindung mit der 10-Jahresfrist. Aber ist das überhaupt möglich?
Die meisten von uns setzen nur einmal im Leben ein Testament auf und möchten dieses Thema dann gerne zu den Akten legen. Allerdings sind spätere Änderungen am Testament nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch sinnvoll.
Jeder sollte ein Testament oder eine andere erbrechtliche Regelung machen, um ganz klar festzulegen, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll.
Nach einem Erbfall findet man sich plötzlich in einer Erbengemeinschaft wieder – eine alltägliche Situation in Deutschland, die es ganz schön in sich haben kann.
Aus Sorge vor einer hohen Rechnung scheuen viele den Gang zum Anwalt. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, erklären wir hier, welche Grundlagen es für die Berechnung von Anwaltsgebühren gibt, warum Rechnungen mal höher und mal niedriger ausfallen und wie Mandanten vor zu hohen Rechnungen geschützt werden.
In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die im Erbfall in erheblichem Umfang Erbschaftssteuern zahlen müssen. Um dieser Art der Besteuerung zuvorzukommen oder deren Folgen abzumildern, gibt es die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Immobilienvermögen weiterzugeben. Für alles, was zu Lebzeiten den Eigentümer wechselt, fällt folglich keine Erbschaftssteuer, sondern Schenkungssteuer an.
Wer in Deutschland einen Anwalt aufsucht, ist sich oft selbst nach dem Besuch nicht ganz sicher, wie gut die Beratung nun tatsächlich war, da ihm in der Regel die Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Aus diesem Grund wollen wir Ihnen einige wichtige Anhaltspunkte geben, wie Sie eine gute Beratung von einer schlechten unterscheiden können, welche Unterschiede es zwischen einer anwaltlichen und einer notariellen Beratung gibt und wie Sie einen guten Anwalt für gerichtliche Auseinandersetzungen finden.
Es gibt Situationen, in denen man unter keinen Umständen will, dass eine bestimmte Person etwas vom Erbe erhält. Doch was macht man, wenn dieser Person ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht?
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