Das Testament ist die wohl bekannteste Form der Nachlassregelung. Allerdings gibt es auch hier ganz unterschiedliche Kategorien und Optionen.
Die wohl bekannteste Form der Nachlassregelung ist das Testament. Leider existieren hier zahlreiche Mythen und Irrtümer, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Testament ungültig ist.
Wer ein Testament macht, regelt vorsorglich, an wen der Nachlass nach dem eigenen Tod gehen soll. Das nützt aber nur wenig, wenn bei der Aufbewahrung des Testaments Fehler passieren.
Für die Nachlassregelung steht ein weites Spektrum an Möglichkeiten und Instrumenten bereit, doch was im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt stark von der jeweiligen Vermögens- und Familiensituation ab.
Wer erbt, kann trotz der erfreulichen Aussicht auf einen Vermögenszuwachs schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn die Erbschaftssteuer ist oft nicht unbeträchtlich und nicht immer wird einem Zahlungsaufschub gewährt.
Ehepartner oder nahe Verwandte komplett zu enterben, ist nur in den seltensten Fällen möglich: Das Gesetz sichert ihnen einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil zu. Auch für die Inanspruchnahme, den Verzicht und den Ausschluss vom Pflichtteil gibt es festgelegte Regeln und Fristen.
Manchmal kann es durchaus empfehlenswert sein, ein Erbe auszuschlagen. Die Gründe dafür können vielfältig sein; zwei der wichtigsten Gründe haben – wenig überraschend – mit Geld zu tun.
Prinzipiell lässt sich jedes Testament abändern oder zurücknehmen, wenn sich die Umstände oder die eigenen Wünsche geändert haben. Bei manchen Testamentarten ist dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wer einen Familienangehörigen von der durch das Gesetz festgelegten Erbfolge ausschließen will, kann dies per Testament anordnen. Dabei sollte man nicht vergessen, dass manche Personen aus der engeren Verwandtschaft Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
Erben ist nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden: Oft sind Erbende mit einer Reihe von Nachlassverbindlichkeiten konfrontiert, die ganz oder teilweise vom geerbten Vermögen abgezogen werden können.
Testament und Erbvertrag sind unterschiedliche Instrumente der Nachlassregelung, die man abhängig von der eigenen Situation und Zielsetzung einsetzen sollte.
Immobilien, Wertgegenstände und Geld werden nicht immer als Erbe weitergegeben, sondern oft auch als Vermächtnis. Personen, die ein Vermächtnis erhalten, haben nicht die Rechte und Pflichten von Erben, aber auch für Vermächtnisse gelten bestimmte Regeln und Fristen.
Mit der Festlegung einer Vor- und Nacherbschaft beschränkt man die Verfügungsgewalt der zunächst Erbenden im Interesse späterer Erben. Allerdings hat diese oft aus Fürsorge heraus getroffene Regelung auch ihre Tücken.
Die Vor- und Nacherbenregelung wird oft als Instrument zur Sicherung des Erbes für spätere Generationen eingesetzt. Eine Kompromisslösung ist die sogenannte befreite Vorerbschaft.
Zur Absicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners stehen verschiedene erbrechtliche Instrumente zur Verfügung. Über deren Vor- und Nachteile sollte man sich allerdings im Klaren sein, bevor man eine Wahl trifft.
Pflichtteilsberechtigte genießen umfassende Rechte für die Durchsetzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Pflichtteil. Erben tun gut daran, sich gegenüber Pflichtteilsberechtigten kooperativ zu zeigen.
Wenn Erben verschuldet sind, kann geerbtes Vermögen ganz schnell weg sein. Doch es gibt wirksame Schutzmaßnahmen dagegen – zumindest wenn früh genug gehandelt wird.
Gerade wer sichergehen will, dass ihm nahestehende Menschen nach dem eigenen Tod abgesichert sind oder dass der Familienfrieden gewahrt bleibt, sollte frühzeitig über eine sinnvolle Nachlassregelung nachdenken.
Eine Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man Wohnung oder Haus sofort an andere weitergibt: Wer eine Nießbrauchsregelung trifft, sichert sich die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin zu nutzen.
Gibt es keine Nachlassregelung, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt genau, welche Angehörigen erben und wie hoch deren Erbquote ist. Wer sein Vermögen anders verteilen will, sollte also ein Testament machen oder einen Erbvertrag abschließen.
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