ProzessfinanzierungKein Geld für ein Gerichtsverfahren

Prozessfinanzierung
Kein Geld für ein Gerichtsverfahren

Wir helfen, auch wenn das Geld knapp ist

Viele Pflichtteilsberechtigte stehen vor der Frage, wie sie das Geld für die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs aufbringen sollen. Erben setzen manchmal genau darauf, spielen auf Zeit und hoffen einfach, dass es niemals zu einer Durchsetzung der Ansprüche kommt. Aber hier können wir helfen. Attraktive Finanzierungsangebote ab 7 % gewährleisten die Durchführung juristischer Maßnahmen, angefangen von außergerichtlichen Tätigkeiten bis hin zur gerichtlichen Beitreibung. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht doch noch durchsetzen zu können.

Prozessfinanzierung durch die SIAG e.G.:
Einfach, sicher, erfolgreich

Sie sind pflichtteilsberechtigt und haben Probleme, Ihren Anspruch geltend zu machen? Die Erben rücken das Ihnen zustehende Geld nicht heraus, verweigern Ihnen Auskünfte oder setzen die Höhe des Gesamtvermögens zu niedrig an? Wir helfen Ihnen, Ihr Recht wahrzunehmen.

Und so funktioniert Prozessfinanzierung bei der SIAG Sicherheit im Alter e.G.:

1
Beratung

Sie rufen uns an und besprechen Ihr Anliegen mit uns.

2
Prüfung

Wir prüfen Ihr Anliegen. Sobald wir grünes Licht geben, übernehmen wir die Kosten des Verfahrens.

3
Durchführung

Die beauftragte Kanzlei übernimmt alle gerichtlichen, aber auch außergerichtlichen Anstrengungen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

4
Auszahlung

Im Anschluss an das Verfahren wird das Geld ausgezahlt. Erst jetzt werden die Gebühren für die Inanspruchnahme der Finanzierung fällig.

Prozessfinanzierung schon ab 7 %

Wir übernehmen nach einer positiv beschiedenen Risikoprüfung die gesamte Finanzierung des Verfahrens. Hierfür werden am Ende eines erfolgreichen Verfahrens Gebühren fällig, die sich nach dem erreichten Ergebnis berechnen.

Wie diese Gebühren berechnet werden, sehen Sie hier:

StreitwertGebührenhöhe
Bis 100.000 Euro20 %
von 100.001 Euro bis 200.000 Euro15 %
von 200.001 Euro bis 500.000 Euro12 %
von 500.001 Euro bis 1.000.000 Euro10 %
Über 1.000.000 Euro7 %

Wichtig für Sie: Die Gebühren für die Übernahme einer Finanzierung richten sich ausschließlich nach dem erzielten Ergebnis. Wenn ein Pflichtanteil nicht erstritten werden kann, erfolgt hierfür folglich auch keine Rechnungslegung. Werden hingegen über den ursprünglichen Betrag hinausgehende Beträge erstritten bzw. beigebracht, so unterliegen diese ebenfalls der Abrechnungstabelle. Maßgebend für die Abrechnung ist stets die Preisübersicht, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit hatte.

Prozessfinanzierung durch SIAG Sicherheit im Alter e.G.: Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Erste inhaltliche Bewertung Ihres Anliegens - kostenfrei
  • Finanzierungsprüfung – kostenfrei
  • Bei Finanzierungszusage keine Eigenmittel für Anwalt, Gericht oder Gutachter erforderlich
  • Unbürokratische und stressfreie Durchführung, Sie müssen sich nicht mit der Gegenseite auseinandersetzen
  • Mitspracherecht, z. B. bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder beim Beschreiten weiterer Instanzen
  • Kostenübernahme bezieht sich auch auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sollten diese erforderlich werden

Als Prozessfinanzierer kennen wir die Probleme und Einwände genau, die bei Pflichtteilsverfahren zu erwarten sind und wissen auch, wo man für ein gutes Ergebnis ansetzen muss. Wir prüfen nicht nur die Ausgangslage, sondern auch die Liquidität der Gegenseite, damit es keine Überraschungen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruches gibt. Wir übernehmen nach einer positiv beschiedenen Risikoprüfung die gesamte Finanzierung des Verfahrens.

Beratung bringt Klarheit

Reden kostet nichts. Das stimmt jedenfalls bei uns. Lassen Sie uns über Ihr Anliegen reden und gemeinsam schauen, was wir für Sie tun können. Meist lässt sich schnell klären, ob die Grundsituation für Sie günstig ist, wo die Hürden im Verfahren liegen könnten und ob die Finanzierung Ihres Anliegens überhaupt möglich ist.

Neugierig geworden? Hier erfahren Sie mehr.

Pflichtteil durchsetzen – auch wenn das Geld knapp ist

Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder und deren Abkömmlinge können zwar enterbt werden. Es steht Ihnen aber trotzdem eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung am Erbe zu, der sogenannte Pflichtteil.

Dieser Pflichtteilsanspruch ist ganz unabhängig von der Verfügung, die jemand in seinem Testament getroffen haben mag. Er ist gesetzlich festgelegt und lässt sich daher nicht einfach umgehen, weder von der Person, die ein Testament erstellt, noch von den Erben.

Was passiert aber, wenn Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch nicht bekommen oder wenn es Streit mit den anderen Erben um die Höhe des Pflichtteils gibt?

Häufige Szenarien für eine Pflichtteilsauseinandersetzung sind:

  • Die Erben geben keine Informationen zum Erbe heraus
  • Die Erben setzen die Bemessungsgrundlage (die Höhe des vererbten Gesamtvermögens) zu niedrig an
  • Die Erben weigern sich, Auskünfte zu früheren Schenkungen zu geben
  • Die Erben weigern sich, den Pflichtteil auszuzahlen
  • Die Erben haben das Vermögen verschleiert, versteckt oder verzockt

Wenn sich Erben Ihnen gegenüber so verhalten, dann ist ihr Kalkül ziemlich offenkundig: Solange Sie als Pflichtteilsberechtigter sich keinen teuren Gerichtsprozess leisten können, sind Sie auch nicht in der Lage, Ihren Anspruch durchzusetzen, ganz egal, wie berechtigt dieser ist.

Wer sich als Pflichtteilsberechtigter in dieser Situation wiederfindet, sollte sich das nicht gefallen lassen.

Das Problem: Stillstand und kein Geld für den Prozess

Das Problem: Stillstand und kein Geld für den Prozess

Fährt sich die Auseinandersetzung fest, bleibt nur der Gang zum Gericht, um Bewegung in die Sache zu bekommen. Hierbei muss der aktiv werden, der etwas haben will. Aktiv werden heißt, Geld für Gericht und Anwalt locker machen, Geld, das viele gerade nicht verfügbar haben – denn Prozess- und Anwaltskosten sind hoch, und je höher die Summe ist, um die gestritten wird, desto höher sind auch diese Kosten.

Die Lösung: Prozessfinanzierung

Die Prozessfinanzierung ist aus der Notwendigkeit heraus entstanden, Betroffenen die Durchsetzung von Ansprüchen zu ermöglichen. Denn eines ist Fakt: Wer das Gerichtsverfahren als oftmals einziges Mittel, die Ansprüche doch noch zu bekommen, nicht bezahlen kann, bekommt gar nichts.

Eine Prozessfinanzierung ist natürlich nicht kostenfrei zu bekommen. Vielmehr wird für jede Finanzierung ein bestimmter, vorher genau festgelegter Prozentsatz fällig. Dieses Geld muss aber nicht wie bei herkömmlichen Verfahren zu Beginn der Auseinandersetzung bezahlt werden, sondern es wird erst nach Erfolg fällig.

Und das sind Ihre Vorteile:

  • Wir als Prozessfinanzierer haben ein erhebliches Interesse daran, für Sie einen Erfolg zu erzielen, da wir nur dann ausgezahlt werden
  • Auch bei längeren Gerichtsverfahren laufen Sie nicht Gefahr, dass Ihnen finanziell die Puste ausgeht
  • Egal wie der Prozess ausgeht, Sie gehen kein finanzielles Risiko ein. Ohne Prozessfinanzierung wäre das anders, da Sie auch dann die Kosten selbst tragen müssten, wenn Sie den Prozess nicht gewinnen. In diesem Fall würde es für Sie ohne Prozessfinanzierung richtig teuer werden, da alle involvierten Anwälte, d.h. nicht nur Ihre eigenen, sondern auch die Anwälte der Gegenseite, von Ihnen bezahlt werden müssten. Hinzu kommen noch die nicht unerheblichen Gerichtskosten.

Deutschland gehört zu den wenigen Ländern auf der Welt, in denen es überhaupt einen Pflichtteil gibt. Das auf die Bismarckschen Sozialreformen zurückgehende Recht hatte zum Zweck, dass nach einem Todesfall Vermögen so unter Familienmitgliedern aufgeteilt wird, dass nicht der eine alles und der andere wiederum gar nichts erhält und sich somit als Sozialfall wiederfinden würde.

Pflichtteilsansprüche, die nicht wahrgenommen werden, verjähren nach drei Jahren. Wesentlich ist nicht unbedingt der Todeszeitpunkt des Erblassers, sondern der Moment, in dem Sie als Pflichtteilsberechtigter vom Tod des Erblassers und von Ihrer Enterbung erfahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem Sie diese Information erhalten haben.

Eine weitere Frist begrenzt den Zeitraum, in dem man seine Ansprüche geltend machen darf: Sie beläuft sich auf 30 Jahre ab dem Tod des Erblassers. Wer innerhalb dieses Zeitraums vom Tod des Erblassers erfährt, kann innerhalb der Dreijahresfrist seine Ansprüche geltend machen. Verpasst man die eine oder die andere Frist (beide enden übrigens jeweils am 31. Dezember), so erlischt der Anspruch.

Klagt ein Pflichtteilsberechtigter eine Summe von 125.000 Euro ein, so muss er oder sie hierfür einen Anwalt beauftragen, denn für Gerichtsprozesse mit einer Forderungssumme von mehr als 5.000 Euro gibt es stets einen sog. Anwaltszwang. Dieser Anwaltszwang wurde eingerichtet, da es sich um einen erheblichen Anspruch handelt, bei dem sowohl Kläger als auch Beklagter fachliche Kompetenz in Form anwaltlicher Unterstützung zur Seite gestellt bekommen sollten. Ein Anwalt würde bei dieser Forderungssumme mindestens in Höhe der für diese Verfahren festgelegten Gebührenhöhe mit ca. 6.000 Euro zu Buche schlagen. Hinzu kommen etwa noch ca. 4.000 Euro Gerichtskosten, damit ein Gericht dieses Verfahren überhaupt einleitet. Das Einklagen einer Summe in Höhe von 125.000 Euro kostet den Antrag stellenden Pflichtteilsberechtigten also ca. 10.000 Euro.

Wer so viel Geld ausgeben kann, sollte schon sicher sein, das Verfahren auch zu gewinnen. Wird der Pflichtteilsberechtigte in dem Verfahren von einem Prozessfinanzierer finanziell unterstützt, wird dieser bereits vor dem Verfahren genauestens hinschauen, das Prozessrisiko abwägen und alles darüber hinaus tun, das Verfahren zu Gunsten des eigenen Mandanten zu beenden. Manche Prozessfinanzierer werben damit, dass Mandanten die freie Auswahl der eingesetzten Anwälte haben, doch damit wird das Prozessrisiko für Mandanten größer. Es muss sichergestellt werden, dass nicht irgendein Anwalt, sondern die besten Anwälte eingesetzt werden. Alles andere wäre falsch und könnte in einer wirtschaftlichen Katastrophe für den Mandanten enden.

Prozessfinanzierung bedeutet: Pflichtteilsberechtigte können trotz fehlender Geldmittel ihre Ansprüche durchsetzen. Meist sind die Beträge, um die es in diesen Verfahren geht, von erheblichem Wert und können daher für den Anspruchsinhaber lebensverändernd sein. Doch den Pflichtteil muss man aktiv einfordern, und dafür fehlt den meisten die nötige Erfahrung. Wer nicht aktiv wird oder die falschen Schritte unternimmt, verliert seinen Anspruch.

Prozessfinanzierer arbeiten mit Kanzleien zusammen, die viel Erfahrung in diesem Bereich haben, schließlich geht es darum, diese Prozesse auch zu gewinnen. Allein dieser Umstand ist in der gerichtlichen Auseinandersetzung von unschätzbarem Wert. Oft kann die fachliche Expertise aber auch genutzt werden, um ein Verfahren mit einem guten Ergebnis auf dem Wege der außergerichtlichen Einigung zu beenden.

Fachliche und finanzielle Unterstützung bedeutet auch fast immer einen Zeitgewinn: Oftmals kommt deutlich schneller Bewegung in die Angelegenheit, wenn Anspruchsgegner sehen, dass es der Anspruchsinhaber nicht nur ernst meint mit der Durchsetzung der Forderungen, sondern dass auch die notwendige Expertise und die Mittel zur Verfügung stehen.

Das größte Risiko besteht darin, zu lange zu warten, um den Anspruch zu verfolgen. In einigen Fällen wäre ein Anspruch feststellbar, aber aufgrund fehlender Liquidität der Gegenseite nicht mehr durchsetzbar. So erhöht eine Überprüfung der Liquidität des Antragsgegners zwar die Kosten, aber auch die Chancen des Verfahrens.

Haben Sie Fragen zum Pflichtteilsergänzungsanspruch oder zur Prozessfinanzierung?

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