Dem zuständigen Gericht vorzutragen, dass ein Testament ganz oder teilweise unwirksam ist, hat natürlich nur dann Erfolg, wenn die Begründung nachvollziehbar vorgetragen und belegt wird. Eine bloße Behauptung in der Hoffnung, dass das Gericht schon richtig urteilen möge, führt leider nicht zum gewünschten Ergebnis. Obgleich in diesen Verfahren kein Anwaltszwang herrscht, sind Sie gut beraten, einen prozesserfahrenen Anwalt von Anfang an einzubeziehen.
Wer mit der getroffenen Erbregelung nicht einverstanden ist, kann das entweder klaglos hinnehmen oder etwas dagegen tun. Unsere Nachlass-Experten geben Ihnen eine kurze Übersicht über die Abläufe sowie die notwendigen Voraussetzungen.
Jährlich werden tausende Testamente angefochten, nicht alle erfolgreich. In diesem 30-minütigen anwaltlichen Beratungsangebot können Sie Ihre Chancen und Risiken einer Anfechtung besprechen.
Da die Ausgangslage individuell sehr unterschiedlich sein kann, können Sie Ihr Anliegen kostenfrei und unverbindlich mit uns vorbesprechen. Dabei erfassen wir Ihre Situation und können auf dieser Basis den jeweiligen Aufwand einschätzen. Darüber erhalten Sie ein verbindliches Kostenangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
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