Eine Erbauseinandersetzungsklage oder Teilungsklage ist oft der letzte Ausweg, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen kann. In dieser oft sehr frustrierenden Situation entscheiden sich manche Erben dafür, den gerichtlichen Weg zu beschreiten, um eine Teilung des Nachlasses zu erwirken.
Natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll, die eigenen Ansprüche zu verfolgen und durchzusetzen. Doch bevor Sie loslegen, sollten Sie zunächst einmal klären, wie es um Ihre Aussicht auf Erfolg bestellt ist: Wie berechtigt ist Ihr Anspruch? Schließlich wollen Sie im gerichtlichen Verfahren keine bösen Überraschungen erleben. Verliert man einen Prozess, bleibt man nämlich auch auf den Kosten sitzen.
Bereits die Einreichung einer Klage ist mit Kosten verbunden. Ein wichtiger Posten sind die Gerichtskosten. Sie berechnen sich nach dem Streitwert, also dem Vermögenswert, um den gestritten wird. Hinzu kommen die Gebühren für Ihren Anwalt, der sich in das Verfahren einarbeiten muss und den Klageschriftsatz verfasst. Aufgrund der hohen Streitwerte, um die es in erbrechtlichen Verfahren fast immer geht, können schnell mal ein paar Tausend Euro zusammen kommen. Als Kläger müssen Sie diese Gerichtskosten zwar erst einmal vorstrecken, doch wenn Sie das Verfahren gewinnen, werden all Ihre Kosten erstattet. Der Verlierer des Verfahrens muss sowohl Ihre als auch seine eigenen Anwaltskosten bezahlen. Hinzu kommt, dass er auch die Gerichtskosten zu tragen hat. Damit hören seine Zahlungsverpflichtungen noch nicht auf, denn da er das Verfahren verloren hat, müssen auch noch die Ansprüche des Klägers erfüllt werden. Für den Verlierer wird es somit richtig teuer.
Wer also von vornherein seine Rechtslage sorgfältig geprüft hat, kennt auch den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens und kann so entscheiden, ob das Prozessrisiko tragbar ist oder nicht. All das sollten Sie im Hinterkopf haben, bevor Sie die Entscheidung treffen, in ein gerichtliches Verfahren zu gehen.
Unser Tipp: Sollten Sie unsicher sein, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch haben, nutzen Sie unsere Beratungsangebote. Und sollte das Geld einmal knapp sein oder nicht für ein teures Gerichtsverfahren eingeplant sein, helfen unsere Finanzierungsmöglichkeiten gerichtlicher Verfahren sicher weiter.
Während das Gerichtsverfahren vorbereitet wird, sollte Ihr Anwalt bereits so viel wie möglich außergerichtlich regeln. So verlieren Sie keine Zeit und können zudem auch noch Geld sparen, denn mit jeder außergerichtlich erreichten Einigung entlasten Sie das Gerichtsverfahren. Und auch strategisch ergibt das Sinn: Wir können aus Erfahrung sagen, dass viele außergerichtliche Regelungen nur zustandegekommen sind, weil im Hintergrund stets die Gefahr der gerichtlichen Auseinandersetzung bestand. Hier haben Sie als Kläger eindeutig die besseren Karten, da Sie entscheiden können, wieviel Druck Sie ausüben möchten, um das Verfahren zu beschleunigen.
Wer mit einem spektakulären Gerichtsprozess im Hollywood-Stil mit flammenden Plädoyers rechnet, wird von der Realität eher enttäuscht sein: In deutschen Gerichtssälen zählt nicht das Auftreten der Anwälte, sondern der substantielle Antrag und wie dieser bewertet wird.
Doch müssen Anwälte auch dafür sorgen, dass ihre Anträge tatsächlich wahrgenommen werden, und zwar auch dann, wenn die Beteiligten bei einem langwierigen Gerichtstermin nicht mehr mit voller Aufmerksamkeit bei der Sache sind. Das erfordert mitunter einige Erfahrung und ein gutes Gefühl für den richtigen Moment.
Als Mitglied einer Erbengemeinschaft können Sie schnell Fehler von erheblicher Tragweite machen. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten und Rechte und reduzieren Sie das Konfliktpotential.
Ist der Gerichtsweg wirklich der einzige Weg aus der Erbengemeinschaft? Sind zerstörte Beziehungen zwischen den Erben unausweichlich? Wir zeigen Ihnen Wege aus dem Dilemma.
Sind Erben uneins über den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie, bleibt als letztes Mittel nur die Teilungsversteigerung. Dafür benötigen Sie von Anfang an einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite, sonst kann es schnell sehr teuer werden.
Wir kennen Gerichtsverfahren, in denen Gutachten eine große Rolle gespielt haben. Ein Beispiel ist der Gerichtsprozess gegen einen bekannten Moderator. Doch was ist tatsächlich passiert? Es gab ein Gutachten, dann ein Gegengutachten und so weiter. Jede Seite hat zahllose Gutachten in Auftrag gegeben. Solche von einer Seite beauftragten und vorgelegten Gutachten werden vom Gericht fast immer als Parteivortrag gewertet und damit nicht als objektiv angesehen. Auch in Erbrechtsprozessen läuft es so. Bringt eine Seite ein Gutachten vor, bringt die andere Seite auch eines. Am Ende wird das Gericht ein eigenes Gutachten anfordern, um entscheiden zu können.
Unser Tipp: Bevor Sie ein teures Gutachten in Auftrag geben, sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt gut abstimmen. Oftmals können Sie sich diese Gutachten sparen, da die Gerichte ohnehin eigene Gutachten benötigen. Sollte ein von Ihrer Seite erstelltes Gutachten doch weiterhelfen, wird Ihnen Ihr Anwalt auch darlegen, warum das so ist, und Ihnen ebenfalls sagen können, welchem Gutachten ein Gericht am ehesten folgen wird.
Ein gerichtlicher Vergleich kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Ein Grund könnte sein, dass die Kläger wenig Lust auf einen langen Prozess verspüren und daher ein Interesse daran haben, das Verfahren zwar mit einem geringeren Ergebnis, aber dafür deutlich früher zuende zu bringen. Der Vergleich setzt voraus, dass beide Seiten bereit sind, sich ein Stück weit entgegenzukommen und einen entsprechenden Kompromiss zu schließen.
Ein anderes, relativ häufiges Szenario für einen Vergleich: Einer Seite wird klar, dass eine Fortführung des Verfahrens das Ergebnis noch weiter verschlechtern würde. Wenn ich weiß, dass ich das Verfahren haushoch verlieren werde, warum dann nicht einen Vergleich anbieten und so wenigstens den Schaden etwas verringern? Sie werden sich jetzt fragen, wie Sie in eine solche Situation kommen konnten? Das ist ganz einfach. Wenn Sie jemand verklagt, müssen Sie sich dem Verfahren stellen. Sie können nicht einfach sagen, dass Sie das nicht interessiert und Sie sowieso keine Lust haben, am Verfahren teilzunehmen. Sie brauchen auch in dieser Situation einen guten Anwalt, der Schaden von Ihnen abwenden muss. Notfalls mit einem Vergleich.
Der Wetterbericht kann irren, Gutachten können falsch sein, und auch Gerichtsurteile liegen gelegentlich daneben. Es reicht schon, wenn das Gericht einen wichtigen Punkt nicht ausreichend gewürdigt hat und so zu einem falschen Schluss gekommen ist. Hier kann die nächsthöhere Instanz korrigierend eingreifen. Sie sollten jedoch wissen, dass es sich nicht um die Fortführung des ersten Verfahrens handelt, sondern um ein erneutes Verfahren, wenn Sie Berufung einlegen und vor die nächsthöhere Instanz gehen. Es werden also erneut die bereits erwähnten Gebühren fällig. Eine Berufung einzulegen, gibt Ihnen aber die Möglichkeit, doch noch zu Ihrem Recht zu kommen.
In allen Gerichtsverfahren gibt es mindestens einen Kläger und einen Beklagten. Die Klägerseite reicht die Klage ein, die Beklagtenseite reagiert. Da erbrechtliche Verfahren aufgrund hoher Streitwerte fast immer vor Landgerichten ausgetragen werden, besteht für beide Seiten ein sogenannter Anwaltszwang. Beide Seiten brauchen also einen Anwalt. Der Kläger will ein möglichst gutes Ergebnis erzielen, der Beklagte strebt dagegen eine Begrenzung des Schadens an, oder er versucht, den Anspruch gänzlich abzuwehren. Wie für den Einzelnen das Ergebnis ausfällt, steht nicht von vornherein fest, denn Gerichte urteilen nicht proaktiv, sondern müssen über Anträge entscheiden. Ein guter Anwalt wird für den Kläger möglichst viele substantielle, gut begründete Anträge stellen und damit seine Position stärken. Für den Anwalt des Beklagten besteht die Aufgabe dagegen darin, Schaden von seinem Mandanten abzuwenden.
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