Wenn Sie sich als Pflichtteilsberechtigter oder Miterbe wundern, wo denn das ganze schöne Erbe hin ist, dann ist es an der Zeit, der Sache auf den Grund zu gehen. Manchmal wird der Umfang der Hinterlassenschaft einfach nur stark überschätzt. Aber es gibt auch andere Fälle. Sollte es Anzeichen dafür geben, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, dann muss die Härte des Strafrechts zum Tragen kommen. Und es gilt, das Vermögen ausfindig zu machen, damit die Anspruchsinhaber doch noch zu ihrem Recht kommen.
Immer wieder kommen Fälle ans Licht, in denen beträchtliche Vermögenswerte vererbt wurden, doch wenn es an die Auszahlung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten geht, ist plötzlich nichts mehr da. Jetzt heißt es schnell handeln, denn es zählt jeder Tag. Das Erbe muss schnellstens gefunden und gesichert werden. Doch wie geht das? Zunächst müssen wir an dieser Stelle ausdrücklich warnen: Ohne professionelle Hilfe kann dieses Unterfangen nicht nur schwierig, sondern geradezu aussichtslos sein. Unserer Erfahrung nach unternehmen einige Erben alle möglichen Dinge, um andere Anspruchsberechtigte mit nichts abzuspeisen. Wenig spezialisierte Anwälte werden dort auch nicht weiterkommen. Hier ist vor allem Prozesserfahrung und eine gute Strategie des Erb- und Pflichtteilsrechts, gepaart mit umfangreichen Kenntnissen strafrechtlicher Möglichkeiten gefragt. Zu groß ist die Gefahr, dass durch Unwissenheit der Betroffenen oder Verfahrenstricks der Gegenseite wertvolle Zeit verloren geht. Zudem sollten die eingesetzten Anwälte keine Bedenken haben, die notwendigen Maßnahmen auch tatsächlich zu ergreifen, von der Sicherung des Erbes bis hin zur Ahndung von Fehlverhalten.
Sichern Sie Ihren Anspruch, bevor es zu spät ist. Nutzen Sie dazu frühzeitig unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Besonders in Fällen, in denen der Erbantritt mit Problemen verbunden ist, ist eine erste professionelle Einschätzung von großer Bedeutung. Ebenso wichtig sind konkrete Handlungsempfehlungen, damit Sie wissen, was Sie tun (oder nicht tun) müssen, um die eigene Rechtstellung nicht zu gefährden. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie einem Rechtsstreit nicht mehr aus dem Weg gehen können oder ob Sie sich bereits mittendrin befinden.
Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch anmelden und was Sie tun sollten, wenn die Erben Probleme machen.
Wir besprechen mit Ihnen die richtige Strategie zur Durchsetzung Ihres Anspruches und zeigen angemessene Lösungswege auf.
Wie hoch ist Ihr Anspruch wirklich? Haben Sie etwas übersehen? Wir finden es heraus.
Nicht immer, aber häufiger als gedacht, sind die angewendeten Verschleierungspraktiken, die sich nicht nur gegen Pflichtteilsberechtigte, sondern auch gegen Miterben richten, auch von erheblicher strafrechtlicher Relevanz. Das fängt bereits dort an, wo anderen Miterben Gegenstände vom Erbe unterschlagen wurden, z. B., um diese dann heimlich zu verkaufen. Ob bei falschen Angaben von Vermögenswerten gegenüber Pflichtteilsberechtigten die Schwelle zum Strafrecht überschritten wird, hängt vom Einzelfall ab. Wird Vermögen verschwiegen, wird oft argumentiert, dass es sich lediglich um ein Versehen handele. Aus unserer Praxis wissen wir, dass Laien der Nachweis der Strafbarkeit nicht gelingt, da der Gesetzgeber die Hürden für die Strafbarkeit sehr hoch gelegt hat und daher Spezialkenntnisse für den Nachweis erforderlich sind.
Erfahrenen Juristen stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um von den Erben vollständige Angaben zu verschwundenen Vermögenswerten zu erzwingen sowie falsche Angaben nicht nur zu überprüfen, sondern auch ahnden zu lassen. In diesem Bereich fallen die Strafen teilweise ganz erheblich aus, mehrjährige Haftstrafen sind keine Seltenheit. Schon die Androhung dieser Strafen führt bei den Beklagten meist zu einem Ende der Blockadehaltung und zu einer besseren Mitarbeit bei der Offenlegung zuvor verschwundener Vermögenswerte.
Wir müssen an dieser Stelle ein paar Worte zur Erbschleicherei sagen. Dabei handelt es sich um einen volkstümlichen Begriff, der zunächst einmal kein Synonym für eine strafbare Handlung ist. Hier müssen wir genauer hinschauen, und zwar auf die Handlungen, die zu der Situation geführt haben, die als Erbschleicherei wahrgenommen wird. Lagen in Bezug auf das Erbe einzelne strafbare Handlungen wie Nötigungen oder gar Urkundenfälschung vor? Wenn ja, muss das bewiesen und korrigiert werden. Für Betroffene ist es wichtig, sich klarzumachen, dass nicht jede Handlung strafbar ist.
Wer sich ausschließlich auf die Strafbarkeit von Handlungen gegen die Erben oder die Pflichtteilsberechtigten konzentriert, hat das Ziel aus den Augen verloren, denn es geht bei diesen Verfahren darum, entweder das Erbe selbst zu finden oder entsprechenden Ersatz zu erhalten. Eine strafrechtliche Verurteilung allein bringt Ihr Erbe nicht zurück. Wir beobachten, dass in Deutschland die umfangreichen juristischen Möglichkeiten, die es für die Durchsetzung von Ansprüchen gibt, in vielen Fällen nicht ausgeschöpft werden. Das ist umso bedauerlicher, als es sich oft um ganz erhebliche Ansprüche von Erben und Pflichtteilsberechtigten handelt.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer von Unterschlagungen oder ähnlichen Straftaten geworden sind, oder vermuten, dass es bei der Vererbung nicht „mit rechten Dingen“ zugegangen ist, dann lohnt es sich, genauer hinzusehen und sich Unterstützung zu holen. Bitte sprechen Sie uns an.
Alles richtig machen: So können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einfordern
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Böse Überraschung: Wenn das Erbe verschwunden ist
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